AGB |Allgemeine Teilnahme Bedingungen

ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. Teilnahme – Sicherheit

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen vollständig und ausnahmslos an. Jeder Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung hat sich den allgemeinen Teilnahmebedingungen und Regeln des Veranstalters und der Veranstaltung zu unterwerfen und diese ausnahmslos zu beachten und einzuhalten. Ohne Anerkennung dieser Bedingungen ist ein Start/Besuch nicht möglich. Teilnahmeberechtigt ist jeder, auch ohne Vereinszugehörigkeit. Mit der Teilnahmeanmeldung erkenne ich die Ausschreibung an, insbesondere das für die Teilnahme am jeweiligen Wettbewerb vorgeschriebene Mindestlebensalter. Neben den allgemeinen organisatorischen Hinweisen auf der Internetseite des Veranstalters gelten zudem die vom Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung vor Ort bekannt gegebenen organisatorischen Maßnahmen. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen des Veranstalters vor Ort, berechtigen den Veranstalter, den Störer von der Veranstaltung auszuschließen und zu disqualifizieren. Im Übrigen verweisen wir ausdrücklich auf die Beschreibung der Wettkampfstrecken, die Allgemeinen Hinweise, die Hinweise zur Auswertung, sowie die Sicherheitsinformationen zu den verschiedenen Sportarten. Ausführlich dargestellt auf der Internetseite des Veranstalters.

2. Anmeldung

Zur Erleichterung des Arbeitsaufwandes bitten wir um eine Onlineanmeldung. Ist eine Onlineanmeldung nicht möglich, erfolgt eine Anmeldung unter Verwendung der Originalausschreibung oder deren Kopie. Anmeldungen per Telefon, Telefax oder E-Mail werden nicht bearbeitet. Bitte auf Lesbarkeit der Angaben achten. Sollte ein Streckenwechsel erwünscht sein, so ist eine neue Anmeldung erforderlich.

3. Sichtbarkeit und Weitergabe der Startnummer – Nutzung der Strecken

Die Startnummer ist jederzeit sichtbar nach den Regeln des Veranstalters zu tragen bzw. zu befestigen! Die Nutzung der Strecken ist nur möglich, wenn die Startgebühr entrichtet ist, und die Startnummer während der Veranstaltung sichtbar getragen wird. Bei Nichtbeachtung erfolgt mindestens eine Nacherhebung der Startgebühr und es ist eine Vertragsstrafe von mindestens 50 EUR fällig. Die Teilnahmeberechtigung wird am Start kontrolliert. Die Verpflegungsposten sind angewiesen, dass Teilnehmern ohne Startnummern keine Verpflegung erhalten bzw. diese keine Verpflegung nehmen dürfen. An exponierten Stellen kontrollieren Ordner die Einhaltung der Veranstaltungsregeln. Die Teilnehmer können durch Ordner aus dem Rennen genommen werden.

Sportler, welche an der Veranstaltung teilnehmen und sich nicht angemeldet haben, aber die Logistik und Verpflegung nutzen und sich im Ziel ggf. die Medaille überreichen lassen, begehen einen Betrug. Wir weisen darauf hin, dass es natürlich grundsätzlich rechtswidrig ist, wenn jemand Leistungen in Anspruch nimmt, ohne dafür zu bezahlen. Dass im Zusammenhang mit der Organisation der Veranstaltung Leistungen erbracht werden, steht außer Frage. Die Organisation des gesamten Events ist eine vergütungspflichtige Leistung. Ggf. ist die Teilnahme ohne Startgebühr ein strafrechtliches Problem. Paragraph 265a Strafgesetzbuch: Erschleichen von Leistungen (1) Wer die Leistung …… , die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Das Vervielfältigen (z.B. kopieren) der Startnummer ist verboten und stellt einen Betrug dar. Es kann Strafanzeige erstattet werden. Die Weitergabe der Startnummern (Tausch / Umschreibung) ist nicht erlaubt. Vertauschte Startnummern führen zur Disqualifikation. Eine Disqualifikation erfolgt insbesondere dann, wenn die Startnummer umgeknickt oder in irgendeiner anderen Weise verändert wird.

4. Nutzung der Strecken

Mit der Veranstaltungsgenehmigung gilt die Einschränkung, dass nur Teilnehmer der Veranstaltung im öffentlichen Raum auf der angemeldeten Strecke laufen/walken/wandern/fahren/skaten dürfen.

5. Belehrung zum Radsport/ Radtouren/ Radsportwettbewerben

a) Radtouren sind keine Radrennen! Bei Teilnahme an einer Radtour/ Radwanderung ist die Straßenverkehrsordnung zwingend einzuhalten! Es besteht Helmpflicht.
b) Auch bei Teilnahme an einem Radrennen ist die Straßenverkehrsordnung zwingend einzuhalten! Es besteht Helmpflicht.

6. Bezahlung des Organisationsbeitrages

Teilnehmer mit deutscher Bankverbindung zahlen bequem per einmaliger Einzugsermächtigung. Durch fehlerhafte Zahlungsangaben verursachte Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Teilnehmer, die sich am Tag der Veranstaltung vor Ort anmelden, zahlen in bar vor Ort.

7. Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages

Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrages, wenn ein Teilnehmer zu seiner gemeldeten Veranstaltung nicht antritt oder vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter erklärt. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers. Das Recht des Teilnehmers, in diesem Fall den Nachweis zu führen, dass der auf den Teilnehmer entfallende Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer war, als der von ihm geleistete Teilnehmerbeitrag, bleibt hiervon unberührt. Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages entfällt im Übrigen auch bei Ausfall der gesamten Veranstaltung durch höhere Gewalt. Auch hier bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass der bis zum Ausfall der Veranstaltung vom Veranstalter bereits getätigten Aufwand geringer war als der gezahlte Teilnahmebeitrag.

8. Weitergabe der Startnummer

Der Veranstalter ist berechtigt nicht abgeholte Startnummern, 10 Minuten vor der angesetzten Startzeit, an interessierte Sportler weiterzugeben.

9. Verlust des Transponders

Bei verschiedenen Wettbewerben mit Zeitmessung (insbesondere bei Radrennen und Inline-Skaten) und wird ein aktives Transpondersystem eingesetzt. Bei Verlust eines Transponders ist für dessen Ersatzkauf 100 € zu zahlen.

10. Wichtiger Hinweis zu Foto, Film oder Videoaufnahmen / Fotorechte

Die Aufnahmen und / oder Weiterleitung mit Foto-, Film oder Videokameras bzw. mit anderen Geräten sind unzulässig, soweit diese über den privaten Bereich hinaus an Dritte oder in den Medien oder im Internet veröffentlicht werden. Zulässig ist eine derartige Verbreitung nur, wenn zuvor eine schriftliche Zustimmung des Veranstalters beantragt und bewilligt wurde. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen vom Veranstalter festzusetzen ist, höchstens jedoch je Verstoß 3.000,00 EUR. Der Teilnehmer erklärt sich des Weiteren damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Interviews im Rundfunk, Werbung, Fernsehen, Büchern, Zeitungen, sonstige Printmedien, oder fotomechanischen Vervielfältigungen, ohne einen Vergütungsanspruch des Teilnehmers, verbreitet und veröffentlicht werden können.

11. Ausschluss der Haftung

Der Veranstalter ist gegenüber dem Teilnehmer nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er in Fällen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen die Durchführung der Veranstaltung ändern oder diese ganz absagen muss. Die Haftung für leicht, oder durch mittlere Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Vermögensschäden wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, sowie für Personenschäden. Der Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkung bezieht sich auch auf sämtliche Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, sowie sonstige Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Veranstaltung bedient. Jeder Teilnehmer ist eigenverantwortlich für eine ausreichende Trainingsvorbereitung und eine sportärztliche Tauglichkeitsuntersuchung. Jeder Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er aus dem Rennen genommen werden kann, wenn er Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen.

Die Haftung des Veranstalters für abhanden gekommene mitgeführte Werte und Sachen beschränkt sich auf grobes Auswahlverschulden der von ihm für die Aufbewahrung beauftragten Dritten. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ich werde weder gegen die Veranstalter, die Ausrichter, die Sponsoren der Veranstaltung und die Landkreise, Städte, Gemeinden und Ämter auf deren Territorium die Veranstaltung durchgeführt wird, noch gegen die oder deren Vertreter Ansprüche erheben, sollten mir durch meine Teilnahme Schäden oder Verletzungen entstehen.

12. Hinweise zum Datenschutz / Datenverwertung

Mit meiner Anmeldung bestätige ich ausdrücklich die Richtigkeit der von mir angegebenen Daten und versichere, meine Startnummer an keine andere Person weiterzugeben. Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer darüber hinaus in die Verarbeitung der Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung ein, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen personenbezogenen Daten in Starter- und Ergebnislisten abgedruckt beziehungsweise veröffentlicht werden. Gleiches gilt für die Speicherung von personenbezogenen Daten bei allen Wettbewerben mit Zeitmessung im Rahmen der elektronischen Zeiterfassung. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe dieser Daten zu diesen Zwecken ein.

Der Teilnehmer ist einverstanden, dass seine E-Mailadresse in den Mail-/Postverteiler aufgenommen wird, um über wichtige die Veranstaltung betreffende Dinge, wie zum Beispiel über Auflagen von Ämter, Strecken-, Startzeit- und Startortveränderungen, sowie aus Sicherheitsgründen und Veranstaltungsausfall informiert zu werden. Des Weiteren wird regelmäßig über Veranstaltungen des Veranstalters informieren. Die E-Mailadressen werden durch den Veranstalter grundsätzlich nicht weitergegeben. Der Teilnehmer kann sich jederzeit aus dem E-Mail-/Postverteiler austragen lassen (Post, E-Mail).

(Hinweis zum Datenschutz: Ihre Daten werden maschinell gespeichert.)

Mit meiner Anmeldung erkenne ich diese Bedingungen an.
Ohne Anerkennung dieser Bedingungen ist ein Start nicht möglich.